Rechtsprechung
BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer unterschriebenen Berufungsschrift bei Beifügung einer unterschriebenen Anwaltsvollmacht
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 130 Nr. 6; ZPO § 520 Abs. 5
Erforderlichkeit einer unterschriebenen Berufungsschrift bei Beifügung einer unterschriebenen Anwaltsvollmacht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht unterschriebene Rechtsmittelbegründung
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 18.01.2013 - 2 C 1189/12
- LG Gießen, 22.05.2013 - 1 S 46/13
- BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13
Zulässig ist nur die Ergänzung von fristgerecht gemachten, aber erkennbar unklaren oder unvollständigen Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17;… vom 12. September 2013 - III ZB 7/13, NJW 2014, 225 Rn. 9). - BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 574 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22). - BGH, 12.09.2013 - III ZB 7/13
Anwaltliches Organisationverschulden bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13
Zulässig ist nur die Ergänzung von fristgerecht gemachten, aber erkennbar unklaren oder unvollständigen Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war (BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; vom 12. September 2013 - III ZB 7/13, NJW 2014, 225 Rn. 9).
- BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13
Das Berufungsgericht ist nicht tragend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen, nach welcher dem Unterschriftserfordernis gemäß § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO auch dann genügt ist, wenn einer nicht unterschriebenen Rechtsmittelbegründung ein von einem zugelassenen Anwalt unterschriebener Schriftsatz beigefügt ist, in welchem ausdrücklich auf die Rechtsmittelbegründung Bezug genommen wird; denn das Fehlen der Unterschrift ist ausnahmsweise unschädlich, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, den nicht unterschriebenen Schriftsatz in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Beschluss vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 8 f). - BGH, 17.10.2011 - LwZB 2/11
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei fristgerechter Einreichung einer nicht unterzeichneten Rechtsmittelbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - VIII ZB 134/02, NJW-RR 2003, 1366;… vom 7. Juli 2011 - IX ZR 190/09, nv, Rn. 1; vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11, NJW 2012, 856 Rn. 12). - BGH, 05.03.2003 - VIII ZB 134/02
Versäumung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist durch …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei fristgerechter Einreichung einer nicht unterzeichneten Rechtsmittelbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - VIII ZB 134/02, NJW-RR 2003, 1366;… vom 7. Juli 2011 - IX ZR 190/09, nv, Rn. 1;… vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11, NJW 2012, 856 Rn. 12). - BGH, 07.07.2011 - IX ZR 190/09
Versäumung einer Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei fristgerechter Einreichung einer nicht unterzeichneten Rechtsmittelbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - VIII ZB 134/02, NJW-RR 2003, 1366; vom 7. Juli 2011 - IX ZR 190/09, nv, Rn. 1;… vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11, NJW 2012, 856 Rn. 12).
- BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19
Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei fristgerechter Einreichung einer nicht unterzeichneten Rechtsmittelbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14 Rn. 9, NJW 2014, 2961; Beschluss vom 13. März 2014 - IX ZB 47/13 Rn. 5;… Beschluss vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11 Rn. 12, NJW 2012, 856; jeweils m.w.N.). - OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …
So kann bei fristgerechter Einreichung einer nicht unterzeichneten Rechtsmittelbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - IX ZB 47/13-, juris Rn. 5). - OLG Koblenz, 10.10.2022 - 9 UF 438/22
Anwaltliche Sorgfaltspflichten im elektronischen Rechtsverkehr
Jedenfalls aber hätten die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegner ihr Büropersonal allgemein anweisen müssen, sämtliche ausgehenden elektronischen Dokumente vor der Absendung auf das Vorhandensein einer qualifizierten elektronischen Signatur zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - IX ZB 47/13 -, juris, Rdnr. 5, m.w.N.;… OLG Braunschweig, a.a.O., Rdnr. 60).